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HBFG12aAm Donnerstag, 27.04.2017 traf sich die HBFG12 a mit ihrer Recht-Lehrerin Frau Fronzek vor dem Arbeitsgericht Herne, das sich in der Schillerstraße befindet und vielen Schülerinnen und Schülern vorher noch nie aufgefallen war.
Wie bei Gericht üblich, gibt es auch hier eine Sicherheitsschleuse, die wir jedoch ohne größere Kontrolle passieren durften, da wir als Klasse angemeldet waren und Frau Fronzek für uns bürgte.

 

An diesem Tag fanden lediglich Gütetermine vor der Vorsitzenden Richterin statt, die uns freundlich begrüßte und uns im Verlauf des Vormittages immer wieder die Gelegenheit gab, Fragen zu stellen bzw. uns Abläufe und Entscheidungen erläuterte.
Güteverhandlungen werden beim Arbeitsgericht immer angesetzt, bevor es zu einer streitigen Verhandlung kommt und das recht schnell nach Klageeingang. Das Ziel der Güteverhandlung ist es, einen Prozess zu vermeiden und einen Vergleich zu schließen, mit dem beide Parteien leben können.

Überrascht hat uns so einiges an diesem Tag:
- Der Sitzungssaal war recht klein und nur für wenige Zuschauer ausgelegt.
- Es ging relativ locker zu.
- Häufig waren Anwälte/Anwältinnen ohne ihre Mandanten vor Gericht.
- Es gab hitzige Wortgefechte zwischen den Anwälten/Anwältinnen und es wurde auch schon mal lauter.
- Nicht alle Anwälte/Anwältinnen waren wirklich gut vorbereitet, wurden während der Güteverhandlung angerufen oder sind sich gegenseitig ins Wort gefallen.
- Das Vergleichsergebnis wurde von der Richterin direkt diktiert, den Parteien noch einmal vorgespielt und dann von ihnen genehmigt. Das Tempo, mit dem die Richterin gesprochen hat, war enorm.
- Dadurch, dass für die einzelnen Termine jeweils nur 15 Minuten angesetzt waren, kam es uns vor wie beim Arzt, schnell rein und wieder raus.
- Die Fälle, die verhandelt wurden, waren breit gestreut. Mal ging es um nicht gezahlten Lohn und nicht gezahlte Überstunden. Dann um fristlose Kündigungen wegen des Verdachts, Betäubungsmittel unterschlagen zu haben. Kurios war auch der Fall, in dem wegen Kündigung geklagt wurde, vor Gericht aber bestritten wurde, dass überhaupt eine mündliche Kündigung ausgesprochen worden war. Hier konnten wir miterleben, wie über einzelne Begrifflichkeiten (Arbeitsverhältnis, Beschäftigungsverhältnis, Rechtsverhältnis) gestritten wurde. Oft ging es nur um geringe Geldbeträge, eine Kündigung vor Arbeitsantritt oder sogar um den Streit von zwei nicht gewährten Urlaubstagen.
- Erscheint eine Partei nicht vor Gericht, kann auf Antrag ein Versäumnisurteil ergehen.

Abschließend können wir sagen, dass sich ein Besuch beim Arbeitsgericht wirklich lohnt. Es waren Fälle dabei, die man so ähnlich im Unterricht behandelt hatte und man konnte nachvollziehen, worum es geht und von welchen Gesetzen die Rede ist. Es war sehr abwechslungsreich und hat uns einen eindrucksvollen Einblick in die Abläufe vor Gericht sowie in das tägliche Arbeitsleben der handelnden Personen (Richterin, Anwälte/Anwältinnen) gegeben.

Text: HBFG12a und Astrid Fronzek

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