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Bildungsgänge


Berufsbild

Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) assistieren Zahnärzten bei allen Tätigkeiten rund um die Zahnarztpraxis und die Patienten. Aufgabenschwerpunkte sind Assistenz bei der Behandlung, Prophylaxe und Praxisorganisation und -verwaltung. Sie arbeiten in der Praxis im Team und haben Kontakt zu Mitarbeitern von Dentallabors, Pharmareferenten, Lieferanten und Krankenkassen.
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und wird durch die Ausbildungsordnung und den Rahmenlehrplan geregelt.
Durch ihre Ausbildung sollen die Auszubildenden die Fähigkeit entwickeln, im Rahmen ihrer beruflichen Aufgaben mit Menschen verständnisvoll umgehen und bei deren Behandlung sachkundige Hilfe leisten zu können. Ferner gilt es, Einsicht in die Bedeutung des Gesundheitswesens für den Einzelnen und die Gesellschaft zu gewinnen sowie die im Beruf erworbenen Fähigkeiten verantwortungsbewusst einzusetzen. Dazu gehört auch die Anwendung moderner Technologien in praxisnahen Funktions- und Handlungszusammenhängen.

Zugangsvoraussetzungen:
Rechtlich ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben, meistens wird jedoch zumindest ein Hauptschulabschluss erwartet. Wichtiger als die schulischen sind jedoch die menschlichen Qualitäten der Bewerber. Von einer/m ZFA wird selbstständiges, sorgfältiges und zuverlässiges Arbeiten erwartet. Ein/e ZFA sollte Spaß und Freude im Umgang mit Menschen (Patienten, Teamarbeit) haben sowie geduldig und verständnisvoll sein. Ein gepflegtes Äußeres und höfliche Umgangsformen sind selbstverständlich.

Dauer der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert drei Jahre, kann jedoch auf Antrag bei guten Leistungen um ein halbes Jahr verkürzt werden.
Die Einstellung sollte spätestens im September erfolgen, da eine Ausbildung, die nach dem 01. Oktober beginnt, einen späteren Prüfungstermin zur Folge hat.

Ausbildungsstätten/-branchen:

  • Zahnarztpraxen
  • Praxen von Kieferorthopäden/-orthopädinnen (KFO-Praxen)
  • Praxen von Zahnärzten/-ärztinnen für Oralchirurgie
  • Praxen von Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen/-chirurginnen
  • Zahn-, Mund- und Kieferkliniken
  • Krankenhäuser (auch Universitäts-, Hochschulkliniken)
  • Bundeswehr (mit Zusatzvereinbarungen)
  • Kureinrichtungen, Sanatorien und ähnliche Einrichtungen

Arbeitszeiten:
Die Arbeitszeit richtet sich neben den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich nach den in der Praxis geltenden Arbeitszeiten (meist Vormittagsblock, Mittagspause, Nachmittagsblock). In einigen Praxen wird auch im Schichtdienst gearbeitet, so dass die Arbeitszeit bis zum Abend dauern kann (Abendsprechstunde).
Auch Auszubildende unter 18 Jahren sind zu Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft am Wochenende im Rahmen des ärztlichen Notfalldienstes tarifvertraglich verpflichtet (nach § 16 und § 17 Jugendarbeitsschutzgesetz).
Die Berufsschule wird an einem bis zwei Tagen der Woche während der üblichen Unterrichtszeiten besucht (Teilzeitform).

Weiterbildungsmöglichkeiten:
Zahnmedizinische Fachangestellten haben zahlreiche Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, z. B.

  • Zahnmedizinische Fachhelfer/-in bzw. Fachassistent/-in (ZMF)
  • Zahnmedizinische Prophylaxeassistent/-in (ZMP)
  • Zahnmedizinische Verwaltungsassistent/-in (ZMV)
  • Dentalhygieniker/-in (DH)

 

Unterrichtsinhalte

Berufsbezogener Bereich:

  • Zahnmedizinische Assistenz
  • Leistungsabrechnung (in der Mittelstufe auch PC-unterstützt)
  • Praxismanagement
  • Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen
  • Datenverarbeitung
  • Fremdsprache

 Berufsübergreifender Bereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

 Differenzierungsbereich

  • Kaufmännisches Rechnen
  • Deutsch/Sprachrichtigkeit
  • PC-unterstützte Abrechnung (Programm Z1)
  • Qualitätsmanagement (Modul I und II)

Lernfelder

Unterstufe (1. Ausbildungsjahr)

LF 1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
LF 2: Patienten empfangen und begleiten
LF 3: Praxishygiene organisieren
LF 4: Kariestherapie begleiten

Mittelstufe (2. Ausbildungsjahr)

LF 5: Endodontische Behandlungen begleiten
LF 6: Praxisabläufe organisieren
LF 7: Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
LF 8: Chirurgische Behandlungen begleiten
LF 9: Waren beschaffen und verwalten

Oberstufe (3. Ausbildungsjahr)

LF 10: Behandlungen von Erkrankungen der Mundhöhle und des Zahnhalteapparates begleiten;
           Röntgen- und Strahlenschutzmaßnahmen vorbereiten
LF 11: Prophylaxemaßnahmen planen und durchführen
LF 12: Prothetische Behandlungen begleiten
LF 13: Praxisprozesse mitgestalten

Quelle: Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellte  


 

Berufsschultage
Unterstufe  
ZaU 1 Mittwoch (lang) Dienstag (kurz)
ZaU 2 Mittwoch (lang) Freitag (kurz)
ZaU 3 Mittwoch (lang) 14-tägig donnerstags (lang),
ungerade Kalenderwochen
Mittelstufe  
ZaM 1 Mittwoch (lang)            Dienstag (kurz)
ZaM 2 Mittwoch (lang)          Freitag (kurz)
ZaM 3 Mittwoch (lang) 14-tägig donnerstags (lang), gerade Kalenderwochen
     
Oberstufe
ZaO 1 Mittwoch (lang)
ZaO 2 Mittwoch (lang)
ZaO 3 Mittwoch (lang)
   


Besonderheiten

Unsere Fachräume

Die praxisnahe Ausbildung erfolgt in einer Musterpraxis.

Anmeldung4 Anmeldung1 Anmeldung2 Anmeldung3

Behandlungsplatz

Röntgen

Phantomköpfe

Kopf

Der Technologieraum I verfügt neben einem großzügigen Empfangs- bzw. Anmeldebereich u.a. über 5 PC-Arbeitsplätzen mit direktem Anschluss an die Technologieräume II und III.
Der Technologieraum II umfasst 10 Simulationsarbeitsplätze mit Phantomköpfen und verfügt über PC/ TV/ Video-Geräte.
Im Technologieraum III stehen ein Behandlungsplatz mit Flexiscope Multivision Kameramodul zur Verfügung, ein Röntgenbereich und PC/ TV/ Video-Geräte zur Verfügung.
Darüberhinhaus stehen zahlreiche Computerräume zur Verfügung in denen die Schülerinnen neben Praxismanagement auch in der computergestützten zahnärztlichen Abrechnung (Z1 von CompuDENT) ausgebildet werden. 

Zwischen- und Abschlussprüfung

Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird im 2. Ausbildungsjahr im Frühjahr abgelegt und dieTeilnahme ist Zulassungskriterium für die spätere Abschlussprüfung. Das Ergebnis der Zwischenprüfung ist dabei ohne Bedeutung. Da die Zwischenprüfung nur einmal jährlich stattfindet, bedeutet eine Nichtteilnahme in der Mittelstufe (z.B. aufgrund von Krankheit), dass die Ausbildungszeit nicht auf 2,5 Jahre verkürzt werden kann! Die Zwischenprüfung könnte in diesem Fall nur in der Oberstufe nachgeholt werden.

Zielsetzung:
Die Zwischenprüfung

  • soll den Ausbildungs- bzw. Leistungsstand des Auszubildenden zeigen
  • soll die Möglichkeit geben, Defizite im Hinblick auf die Abschlussprüfung rechtzeitig ausgleichen zu können, in dem mögliche Fördermaßnahmen eingeleitet bzw. zu erarbeitet werden
  • soll die Ausbildungsqualität sichern
  • soll den Ernstfall Abschlussprüfung üben (Stressfaktor, Wissensfülle etc.)

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgen über die Berufsschule (Klassenlehrer) oder direkt bei der ZÄK Münster. Hierfür ist ein Formblatt notwendig, das von den KlassenlehrerInnen rechtzeitig vor Ende der Anmeldefrist verteilt wird.

Inhalte:
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 zu § 4 Ausbildungsverordnung für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, sowie er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Hierzu gehören:
1. Durchführung von Hygienemaßnahmen
2. Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen
3. Assistenz bei konservierenden und chirurgischen Behandlungsmaßnahmen
4. Anwendung von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen.
Die Prüfungsaufgaben werden von einem Ausschuss erstellt, den die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe bestellt. Ihm gehören paritätisch Vertreter der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrer an.

Dauer:
Die Zwischenprüfung dauert 90 Minuten (09:30 Uhr bis 11:00 Uhr).
Vor und nach der Zwischenprüfung findet normaler Unterricht nach Stundenplan statt.

Form:
Die Zwischenprüfung ist eine schriftliche Prüfung mit handlungs- und arbeitsprozessorientierten Prüfungsaufgaben. Es werden kleinere Situationen aus dem konkreten Praxisalltag geschildert und aus vorgegebenen Antwortmöglichkeiten muss die richtige angegeben werden (multiple choice). Prüfungen sollen zu handlungsorientiertem Denken und Handeln befähigen (siehe Ausbildungsordnung).

Prüfungsbescheinigung:
Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Der Nachweis der Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung.

Beispielaufgaben finden Sie unter www.you-dent.de

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen (mündlichen) Prüfung. Am Tag des Bestehens der mündlichen Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis.

Voraussetzungen für die Zulassung:
Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen:
  • wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat und wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet
  • wer an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen hat
  • wer das Berichtsheft und das Röntgentestatheft als Bestandteil des Berichtsheftes ordnungsgemäß geführt hat und
  • wessen Berufsausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen hat oder aus einem Grund nicht eingetragen hat, den der Auszubildende nicht zu vertreten hat.

Um an der Prüfung teilnehmen zu können, sind bestimmte Anmeldefristen einzuhalten. Über die Zulassung entscheidet die ZÄK Münster. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine vorgezogene Prüfung möglich.


Schriftliche Prüfung:

Schriftlich geprüft werden die Prüfungsfächer:

1. Behandlungsassistenz (120 MInuten)
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Er soll in der Prüfung zeigen, dass er bei der Diagnostik und Therapie Arbeitsabläufe planen und die Durchführung der Behandlungsassistenz beschreiben kann. Dabei soll er gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz sowie Maßnahmen der Praxishygiene berücksichtigen. Der Prüfling soll nachweisen, dass er fachliche und wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen, Sachverhalte analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten entwickeln und darstellen kann (z. B. Grundlagen der Prophylaxe; Arzneimittel, Werkstoffe, Materialien, Instrumente; Diagnose- und Therapiegeräte; Röntgen und Strahlenschutz)

2. Bereich Praxisorganisation und -verwaltung (60 Minuten)
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Er soll in der Prüfung zeigen, dass er Praxisabläufe gestalten, den Arbeitsablauf systematisch planen und im Zusammenhang mit anderen Arbeitsbereichen darstellen kann. Dabei soll er Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten berücksichtigen (z. B. Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung; Kommunikation, Information und Datenschutz; Patientenbetreuung).
Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:

3. Bereich Abrechnungswesen (90 Minuten)
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er Leistungen unter Berücksichtigung von abrechnungsbezogenen Vorschriften für privat und gesetzlich versicherte Patienten abrechnen kann und dabei fachliche Zusammenhänge zwischen Verwaltungsarbeiten, Arbeitsorganisation und Behandlungsassistenz versteht (z. B. Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen, Heil- und Kostenpläne, Behandlungsdokumentation).

4. Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben aus der Berufs- und Arbeitswelt bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge darstellen kann.

 
Praktische (mündliche) Prüfung:
Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er Patienten vor, während und nach der Behandlung betreuen, Patienten über Behandlungsabläufe und über Möglichkeiten der Prophylaxe informieren und zur Kooperation motivieren kann. Er soll nachweisen, dass er Behandlungsabläufe organisieren, Verwaltungsarbeiten durchführen sowie bei der Behandlung assistieren kann. Dabei soll der Prüfling Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Belange des Umweltschutzes und Hygienevorschriften berücksichtigen.

Der Prüfling soll in höchstens 60 Minuten eine komplexe Prüfungsaufgabe bearbeiten und in einem Prüfungsgespräch erläutern. Dabei soll er praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren. Innerhalb der Prüfungsaufgabe sollen höchstens 30 Minuten auf das Gespräch entfallen. Dem Prüfling ist eine angemessene Vorbereitungszeit einzuräumen.
Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
1. Patientengespräche personenorientiert und situationsgerecht führen,
2. Prophylaxemaßnahmen demonstrieren oder
3. Materialien, Werkstoffe und Arzneimittel vorbereiten und verarbeiten; den Einsatz von Geräten und Instrumenten demonstrieren.

Prüfungsergebnis:
Bei der Ermittlung des Ergebnisses des schriftlichen Teils der Prüfung hat der Bereich "Behandlungsassistenz" gegenüber jedem der übrigen Bereiche das doppelte Gewicht. Sind im schriftlichen Teil der Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Bereichen mit mangelhaft und in den übrigen Bereichen mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Bereiche die schriftliche durch eine mündliche Prüfung von höchstens 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Bereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Bereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens drei Bereichen mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Bereich mit "ungenügend" bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden. Das Prüfungsergebnis muss dem Prüfungsteilnehmer am letzten Prüfungstag mitgeteilt werden.

 Prüfungswiederholung:
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kann diese bis zu zwei Mal wiederholt werden (§ 14 BBiG). Das Ausbildungsverhältnis kann auf Antrag des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung bzw. max. für 1 Jahr verlängert werden. Möchte der Auszubildende dies nicht, endet das Ausbildungsverhältnis.

Quelle: Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Zahnmedizinischer Fachangestellte/r" der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vom 29. August 2001/30. November 2001


Weitere Informationen

 

Links

Allgemeine Informationen rund um die Ausbildung:

Zahnärztekammer Münster (ZÄK)
Auf der Horst 29
48147 Münster
Tel: 02 51/50 7-0

Fachliche Informationen zum Thema Zähne, Krankheiten usw.
www.gesundezaehne24.de
www.dental-world.de


Verband medizinischer Fachberufe e.V.

Gesundheitscampus-Süd 33
44801 Bochum
Tel: (0234) 777 28-0
Fax: (0234) 777 28-200
E-Mail: info@vmf-online.de 
Homepage: www.vmf-online.de

Informationsportal für ZFA: www.azubee.de 

Ansprechpartner
BergmannM      Kiphardt

Michael Bergmann
Abteilungsleiter

 

Heinz-Michael Kiphardt
Assistenz der Bildungsgangleitung 

Tel.: 02323 16-4146
Michael.Bergmann@mulvany-berufskolleg.de 
  Tel.: 02323 16-2631
Heinz-Michael.Kiphardt@mulvany-berufskolleg.de



 

 

 

 

 

 


AusbildungsberaterIn

Funktionsfelder der (Ausbildungs-) Berater/innen

  • Beratung der Auszubildenden und der Ausbildenden
  • Überwachung der Berufsausbildung
  • Mitwirkung bei der Zusammenarbeit der Zahnärztekammer mit den an der Ausbildung beteiligten Stellen.

Wenn Sie also in Ihrer Berufsausbildung Informationen oder einfach nur einmal ein „offenes Ohr“ brauchen, können Sie sich an die Ausbildungsberater in den Bezirksstellen wenden (für Herne: Herr Dr. Massat, für Bochum: Dr. Klinger). Oder Sie rufen bei der Zahnärztekammer an (Frau Schmidt).
 

Massat

 
 

Klinger

 
 
 

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Dr. Carsten Massat
Ausbildungsbeauftragter der ZÄK für Herne
Dr. Eric Klinger
Ausbildungsbeauftragter der ZÄK für Bochum
Ina Schmidt
ZÄK Westfalen-Lippe

Tel.: 02323 16-2631 (Schule)
oder über die Praxis

Tel: 02323 16-2631 (Schule)
oder über die Praxis
Tel: 0251 507-552
Ina.Schmidt@zahnaerzte-wl.de
     
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