Peter Jacobsmeyer | |
Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragte sind Helfer der Schulleitungen, die sie gemäß § 22 SGB VII „bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten … unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen … überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam machen. An unserer Schule sind dies Peter Jacobsmeyer und Peter Schmitz. Ein Sicherheitsbeauftragter hat folgende Aufgaben:
a) | Zusammen mit Fachleuten der Feuerwehr kontrolliert er in regelmäßigen Abständen unter Beteiligung der Schulleitung und natürlich des Hausmeisters alles, was für unsere schulische Sicherheit von Bedeutung ist oder sein kann. Manche Mängel werden dann sofort - i.d.R. vom Hausmeister - behoben, andere Maßnahmen erfordern mehr Zeit und vor allem Geld. Ein typisches Beispiel: der Einbau der Zwischentüren in den Fluren, die uns manchmal hinderlich erscheinen, die aber im Falle eines Feuers ein Ausbreiten verhindern können. Spätestens seit dem Großbrand im Düsseldorfer Flughafengebäude (Frühjahr 1999) ist bei allen Verantwortlichen der Sinn für das Gefahrenpotential in öffentlichen Gebäuden erheblich gewachsen. |
b) | Jeder schulische Unfall wird von ihm (auf einem entsprechenden Meldebogen) zur Kenntnis genommen. Damit verschafft er sich einen Überblick über mögliche Gefahrenherde und sorgt gegebenenfalls für deren umgehende Beseitigung. |
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Er sorgt beim alljährlich stattfindenden Sicherheitswettbewerb der DGUV für eine möglichst hohe Beteiligung seitens der Schülerschaft. Zum einen natürlich, weil die jeweils behandelten Themen für jeden von uns wichtig sind (wir erinnern uns: zuletzt ging es um das Thema "Risikobewusstsein am Arbeitsplatz"), zum anderen, weil man schöne Geldpreise gewinnen kann. Diesmal gewann unsere Schule einen Hauptpreis in Höhe von 250 €.
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