Euer SV-Lehrer*innen im Schuljahr 2024/25
Auf dem Bild von l.n.r.: Lena Gerdemann, Dominik Frings, Martina Meyer
SV-Arbeit
Die Interessen der Schülerinnen und Schüler am Mulvany Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne sollen durch ihre Schülervertretung (SV) wahrgenommen werden.
Organe der Schülervertretung:
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der Schülerrat (Klassensprecher und -sprecherinnen aller Klassen),
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der Schülersprecher bzw. die Schülersprecherin und seine / ihre Vertreter und Vertreterinnen (Wahl durch Schülerrat),
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die Verbindungslehrer und -lehrerinnen (3 werden durch den Schülerrat für die Dauer von einem Schuljahr gewählt), die den Schülerrat bei der Planung und Durchführung der Aufgaben unterstützen;
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die Schülerversammlung (alle Schüler des BK WuV Herne) die das Recht hat, sich über alle wichtigen schulischen Angelegenheiten unterrichten zu lassen und darüber zu beraten.
Festgelegte Aufgabenbereiche gemäß SchG:
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Ausgewählte Vertreter des Schülerrats beteiligen sich mit Stimmrecht an der Schulkonferenz;
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allgemeine Beschwerden bezüglich des Schullebens werden aufgegriffen und Lösungsmöglichkeiten vor Ort gefunden;
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im notwendigen Einzelfall werden Schüler in der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber der Schulleitung bzw. Lehrkräften unterstützt;
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Ausschüsse für besondere Aufgaben des Schülerrats werden gebildet und die Mitglieder arbeiten gemeinsam, z.B. an der Vorbereitung der HöHa-Abschlussfeier;
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Erklärungen des Schülerrats können bei Bedarf an die Öffentlichkeit abgegeben werden (Bedingung: Beschluss des Schülerrats);
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Veranstaltungen der Schülervertretung auf dem Schulgelände oder außerhalb werden geplant und durchgeführt, z.B. die alljährliche „Nikolausaktion“.
Besondere Vorschriften und Verpflichtungen:
Die Schülervertreter sind verpflichtet, alle Mitschüler über ihre Tätigkeit und über Beschlüsse der Mitwirkungsorgane zu informieren. Hierfür steht im Anschluss an SV-Sitzungen jeder Klasse eine SV-Stunde zur Verfügung.
Als Teil der Schule ist die Schülervertretung an den Grundsatz der Unparteilichkeit der Schule gebunden.
Rechtlicher Hintergrund:
Die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule ist im Schulgesetz geregelt.
Zusammenarbeit der Schülervertretungen:
Auf Landesebene ist die LandesSchülerInnenVertretung (LSV NRW) die Vertretung aller Schülerinnen und Schüler.