Am Dienstag, den 12.02.2019 haben die HBFG 12 a und b des Wirtschaftsgymnasiums einen Einblick in die Mahn- und Gedenkstätte Steinwache in Dortmund im Rahmen des Gesellschaftslehreunterrichts bei Frau Spellerberg bekommen. Vor dem Beginn des Nationalsozialismus war die Steinwache eine Polizeiwache, die in der Weimarer Republik nach dem ersten Weltkrieg errichtet wurde und mit recht moderner Einrichtung ausgestattet war.
Sie war kein gängiges Gefängnis, in dem Schwerverbrecher zu finden waren, es gab nur Unruhestifter und Obdachlose für eine sehr kurze Zeit. Die Menschenwürde und die Rechte des Einzelnen wurden nicht missbraucht.
Als die Zeit des Nationalsozialismus begann, wurde die Steinwache von der Gestapo in Anspruch genommen. Die Polizeiwache erlang in kürzester Zeit den Ruf „Hölle von Westdeutschland“. Während der NS-Zeit sperrte man dort Gegner des Nationalsozialismus, auch Pfarrer und Priester, ein. Mit der Zeit wurde es zu einem logistischen Standort, an dem Juden von Ort zu Ort transportiert wurden. Davor mussten sie unter den schlechtesten Bedingungen in den kleinen Zellen schlafen und Zwangsarbeit ausführen.
In der Steinwache besuchten die Schüler die Dauerausstellung „Widerstand und Verfolgung im 3. Reich“, welche durch eine 90-minütige Führung erfolgte. Zuerst wurden die Schüler in einen Raum gebeten, in dem sie von zwei Führungsleitern kurze Informationen sowie einen Ablaufplan bekamen. Daraufhin wurden sie in zwei Gruppen aufgeteilt und es erfolgte die Führung durch die einzelnen Räume. Beide Gruppen besuchten zum Teil andere Räume, in denen man von den Führungsleitern aufgeklärt wurde. Am Ende der Führung gab es die Möglichkeit, alleine einen Rundgang zu machen und bei weiteren Fragen konnte man sich an die Leiter dort wenden, die offen für weitere Anregungen waren.
Die Leiter sagten uns auch immer wieder, dass wir nicht allem Glauben schenken sollten, denn nicht alle Geschichten seien hundertprozentig wahr oder falsch aus der damaligen Zeit.
Text: Michelle Prinzler, HBFG 12a und Cansel Dikyologlu, HBFG 12b